DAS BERATUNGSTEAM

Das Beratungsteam trifft sich einmal wöchentlich für eine Stunde. Die Moderation und Vorbereitung übernimmt ein Schulsozialarbeiter*in. Der Teilnehmerkreis besteht aus einem Beratungslehrer*in, einem Sonderpädagoge*in der jeweiligen Schulstufe,  den beiden Sozialarbeiter*innen und dem Schulpsychologen.

Unabhängig vom Beratungsteam berät der Schulpsychologe Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern. Er steht dem Beratungsteam zur Fachberatung und Diagnostik zur Verfügung.
Einmal im Quartal findet ein Austausch zwischen der Schulleitung und dem Beratungsteam statt. Informationen aus dem Beratungsprozess werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis an Dritte weitergegeben. Die Schweigepflicht besteht natürlich nicht, wenn Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB vorliegt.
Bei diesem kleinen Personalaufwand ist gewährleistet, dass ein Überblick über alle Stufen der Schule besteht.

Das Handeln des Beratungsteams orientiert sich vorwiegend an den Problemlagen von Kindern und Jugendlichen. Bei Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten, Leistungsversagen, emotionalen Störungen, Disziplinschwierigkeiten, Drogenproblemen, … haben die Lehrenden und andere Fachkräfte die Möglichkeit, sich an das Beratungsteam zu wenden. Das Beratungsteam organisiert dafür Vertretungsmöglichkeiten.

In Anlehnung an die kollegiale Fallberatung wird das Ziel verfolgt, eine Problematik von unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten sowie verschiedene Strategien zu entwickeln, um daraus adäquate Hilfsangebote abzuleiten. Diese werden je nach Zuständigkeit im Beratungsteam vergeben.

Das Beratungsteam dient dazu, Informationen zu eruieren, zu bündeln und zu verwalten. Dadurch besteht die Möglichkeit, zielgerichtet Hilfsangebote zu installieren. Die Gefahr einer Doppelung oder „Verzettelung“ von Maßnahmen wird so verringert. Das „Einzelkämpfertum“ wird aufgehoben und der einzelne Kollege erfährt eine Entlastung. Hilfe und Unterstützung kann frühzeitig eingerichtet werden.
Wenn ein Kind einmal im Beratungsteam vorgestellt worden ist, können notwendige Informationen an die nächst höhere Jahrgangsstufe weitergereicht werden, so dass zukünftig systematisch agiert werden kann.

Neben schulinternen Maßnahmen (Gespräche mit Eltern und/oder Schüler*innen, Einzelfallhilfe, Gespräche am „runden“ Tisch, Diagnostik etc.) können auch außerschulische Maßnahmen zum Tragen kommen (Installieren von Jugendhilfemaßnahmen wie z.B. Erziehungsbeistandschaft, soziale Gruppen- oder Trainingsmaßnahmen, Gutachten und Berichte, Vermittlung an Beratungsstellen jeglicher Art etc.).

In Einzelfällen empfiehlt das Beratungsteam das Fallmanagement an eine externe Stelle.

Einmal im Schulhalbjahr wird eine Fallrevision durchgeführt.

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